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   VGH Hessen, 04.02.1977 - VI TE 444/76   

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VGH Hessen, 04.02.1977 - VI TE 444/76 (https://dejure.org/1977,1977)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.02.1977 - VI TE 444/76 (https://dejure.org/1977,1977)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 1977 - VI TE 444/76 (https://dejure.org/1977,1977)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1844
  • NJW 1978, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1984 - 11 S 2127/81

    Schwimmunterricht; Personalkosten; Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne

    Nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag besteht ein Ersatzanspruch jedoch nur dann, wenn der Geschäftsführer genau das erbracht hat, wozu der Geschäftsführer, von dem Ersatz verlangt wird, verpflichtet ist (vgl. BVerfG, BVerfGE 18, 429, 436; VGH Bad.-Württ., NJW 1977 S. 1844; Menger a.a.O. S. 400).
  • OVG Bremen, 26.10.1982 - 1 BA 15/81

    Berechtigung zur Auskunft über Daten des Verfassungsschutzes ; Rechtmäßigkeit der

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  • VG Kassel, 07.02.2008 - 4 E 384/06

    Mitarbeit bei der TKP/MP als Einbürgerungshindernis

    Deshalb bleibt es dabei, dass die Nichterweislichkeit der Behauptung des Beklagten zu seinen Lasten geht (HessVGH, Beschluss vom 04.02.1977 - VI TE 444/76 -, NJW 1977, 1844; GK-StAG, a.a.O., § 11 Rdnr. 76).
  • VG Darmstadt, 17.11.1978 - III E 8/78

    Einsichtnahme und anschließende Vernichtung von geführten Kriminalakten;

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  • VG Berlin, 30.04.1980 - 1 A 517.77

    Antrag auf Löschung von Informationen in den Akten des Verfassungsschutzes über

    Im vorliegenden Falle könnte sich der Kläger bei einem stattgebenden Urteil jedoch wegen des beschränkten Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts (vgl. § 29 Abs. 2 VwVfG, § 13 Abs. 3 Nr. 3 und 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 BlnDatSchG,§ 99 VwGO; HessVGH NJW 1977, 1844 ff. mit ablehnender Anmerkung Scherer NJW 1978, 237) erheblichen Schwierigkeiten bei der Feststellung gegenüber sehen, ob der Beklagte einer etwaigen Verpflichtung aus einem zusprechenden Urteil nachgekommen ist oder nicht.
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